In einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins NÖDIS widmet sich die NÖ GKK der schwierigen Abgrenzungsfrage, wann eine Tätigkeit als Selbstständiger bzw "Neuer Selbstständiger" vorliegt. Während die Pflichtversicherung klassischer Selbstständiger an die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und somit an das Vorliegen eines Gewerbescheins anknüpft, tritt die Pflichtversicherung Neuer Selbstständiger nur dann ein, wenn die im Einzelfall zu beurteilende Tätigkeit nicht ohnehin durch einen anderen Versicherungstatbestand (zB Dienstverhältnis, freier Dienstvertrag, Selbstständiger mit Gewerbeschein) gestützt wird. Die Pflichtversicherung als Neuer Selbstständiger ist somit stets subsidiär. ( Quelle: NÖDIS Nr 6/10. 4. 2018)