RL 2003/88/EG : Art 5
EuGH 9. 11. 2017, C-306/16, Maio Marques da Rosa
Zu einer portugiesischen Vorlagefrage hält der EuGH fest, dass die kontinuierliche wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden nicht spätestens am 7. Tag nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden muss; erforderlich ist nur, dass sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird.