AngG: § 26 Z 1
ABGB: §§ 1002 ff
Bevollmächtigt ein an Krebs erkrankter Arbeitnehmer eine Person dazu, für ihn in allen Belangen betreffend Pension, Pflegegeld und seine Krankheit tätig zu werden, ist von der rechtsgeschäftlichen Vollmacht auch das Recht umfasst, für den Arbeitnehmer dessen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit zu erklären.