Müssen Unternehmen auf einen erhöhten Arbeitsbedarf reagieren, ohne neue Mitarbeiter einzustellen oder ganze Arbeitsbereiche auszulagern, greifen sie Dank der damit verbundenen Flexibilität meist auf eine von drei Gestaltungsmöglichkeiten zurück: Sie beschäftigen überlassene Arbeitskräfte, setzen Werkvertragsnehmer ein oder nutzen die Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung für die bestehenden Arbeitnehmer. Die Autorinnen legen die rechtlichen Rahmenbedingungen jeder dieser drei Gestaltungsmöglichkeiten dar und erläutern jeweils deren Vor- und Nachteile. Dabei weisen sie insbesondere beim Einsatz von Werkvertragsnehmern zur Abdeckung von Arbeitsspitzen darauf hin, dass der Arbeitgeber in diesem Fall auch tatsächlich gewillt sein muss, den Werkunternehmern die notwendige Selbstständigkeit bzw Freiheit einzuräumen, anderenfalls eine teure Umqualifizierung des vermeintlichen Werkvertragsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis droht. Ganz allgemein wird aufgrund der sehr strengen rechtlichen Vorgaben und der bestehenden Risiken bei Nichteinhalten der Vorgaben empfohlen, die Ausgestaltung im Vorhinein genauestens zu prüfen und detailliert zu regeln.