Die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung (Urlaub, Krankenstand, Dienstfreistellung etc) ist relativ häufig Gegenstand (höchst)gerichtlicher Entscheidungen. Im Folgenden wird diese Problematik anhand der Einbeziehung von (fiktiven) Überstunden behandelt. Dabei werden einige neuralgische Punkte auch kritisch beleuchtet.