Für die Arbeiter und Angestellten in Bauindustrie und Baugewerbe wurde im Vorjahr ein Zweijahres-Abschluss vereinbart (siehe ARD 6543/2/2017). Für die KV-Erhöhung ab 1. 5. 2018 wurde dabei eine Erhöhung um den durchschnittlichen VPI von März 2017 bis Februar 2018 plus 0,5 % festgelegt. Daraus errechnet sich nun eine Erhöhung der KV-Löhne, KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen ab 1. 5. 2018 um 2,6 %. Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt/Mindestlohn bleiben betragsmäßig aufrecht. Bei den Bauangestellten werden nur die Gehälter angehoben, nicht aber die übrigen Zulagen, etc. Die Lohn- und Gehaltstafel 2018 werden ua auf www.bau.or.at zum Download angeboten.