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Programmierer als freier Dienstnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6592/7/2018 Heft 6592 v. 29.3.2018

ABGB: § 1151

OLG Wien 29. 8. 2017, 10 Ra 9/17t

Im vorliegenden Fall war strittig, ob der Kläger beim beklagten Arbeitgeber (eine Ein-Personen-Gesellschaft) als Programmierer im Rahmen eines freien Dienstvertrags oder auf Werkvertragsbasis beschäftigt war. Das Erstgericht ging davon aus, dass nach der konkreten Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen und der festgestellten Tätigkeit des Klägers die Elemente eines freien Dienstvertrages überwiegen:

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