Entgegen anderslautenden Medienberichten plant die Bundesregierung derzeit keinen Wegfall der geblockten Altersteilzeit. In der Regierungsvorlage zu einem Budgetbegleitgesetz 2017-2018 ist aber eine schrittweise Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit vorgesehen (Regierungsvorlage 21. 3. 2018, 59 BlgNR 26. GP ). Ab 2019 soll ein Zugang zur Altersteilzeit erst frühestens 6 Jahre und ab 2020 frühestens 5 Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich sein (derzeit sind es noch 7 Jahre). Damit wird künftig eine derzeit mögliche Lücke zwischen dem Ende der Altersteilzeit, die längstens fünf Jahre dauern kann, und der Vollendung des Regelpensionsalters vermieden.