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Stella, Praxisfall: Dienstnehmer ist einige Zeit im Ausland tätig ➜ Er beendet sein Dienstverhältnis ➜ Wie errechnet sich die Abfertigungs-Bemessungsgrundlage?, PVP 2017/81, 284

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6591/20/2018 Heft 6591 v. 22.3.2018

Bei grenzüberschreitenden Karriereverläufen von Mitarbeitern stellt sich in der Praxis oft die Frage, welche Bezüge bzw Bezugsgrundlagen für die Berechnung der gesetzlichen Abfertigung Alt heranzuziehen sind, wenn der Dienstnehmer vor dem Dienstvertragsende von seinem Dienstgeber vorübergehend ins Ausland überlassen wurde. Als Ausgangssachverhalt wird vom Autor folgendes Szenario angenommen: Ein Dienstnehmer wird vorübergehend von seinem Dienstgeber zur Dienstleistung ins Ausland überlassen. Für die Dauer des Auslandseinsatzes wird das eigentliche Dienstverhältnis karenziert und ein zweites, gesondertes Dienstverhältnis - mit höherem Entgeltanspruch - zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber abgeschlossen. Nach dem Auslandseinsatz wird der Dienstnehmer vom ausländischen Dienstgeber übernommen und das eigentliche, karenzierte Dienstverhältnis zum überlassenden Arbeitgeber beendet. Anhand dieses typischen Praxis-Sachverhalts bietet der Beitrag einerseits einen praxisgerechten Leitfaden an, um die richtige Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt in diesem Fall zu finden und zeigt andererseits die vorhandenen rechtlichen Fallstricke auf.

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