BPG: § 3 Abs 2
OGH 27. 9. 2017, 9 ObA 96/17h
Der Kläger war von 1968 bis 2009 beim beklagten Unternehmen beschäftigt, war Prokurist und hatte mehrere Jahre die Funktion eines Geschäftsführers von einer Tochtergesellschaft inne. Im Jahr 2000 stimmte er einer Änderung der Pensionszusage des