In der Diskussion um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird zumeist undifferenziert von behinderten Arbeitnehmern bzw behinderten Bewerbern gesprochen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass es einen teils fundamentalen Unterschied macht, ob man darunter Menschen mit einer (nicht institutionell festgestellten) Behinderung versteht oder es sich um Menschen mit einem Behindertenpass oder gar um Personen handelt, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zugehörig sind. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede bieten.