EStG: § 68 Abs 1 und Abs 2
Wurde mit einem Dienstnehmer ein All-in-Entgelt vereinbart, ist ein Herausrechnen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus dem Gesamtbezug nicht zulässig, wenn weder im schriftlichen Dienstvertrag noch in mündlichen Absprachen eine Gesamtstundenleistung, nämlich Normalstunden und konkrete Anzahl der abgegoltenen Überstunden, festgelegt ist.