vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein erhöhter Freibetrag für Nachtarbeit bei 24-Stunden-Wechseldienst

Thema - SteuerrechtMag. Bernhard RennerARD 6590/4/2018 Heft 6590 v. 15.3.2018

Bei einem im 24-Stunden-Wechseldienst tätigen Arbeitnehmer (hier: Feuerwehrmann) liegt die Normalarbeitszeit nicht überwiegend im Zeitraum zwischen 19 Uhr und 7 Uhr. Das für die Gewährung des um 50 % erhöhten Freibetrages ua für Nachtarbeit gemäß § 68 Abs 6 EStG genannte Erfordernis der überwiegenden Nachtarbeitszeit war somit nach Ansicht des BFG nicht gegeben.11BFG 23. 8. 2017, RV/2100152/2016, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte