UWG: § 1
OGH 30. 5. 2017, 4 Ob 93/17f
Im vorliegenden Fall beschäftigte ein Detektivunternehmen Berufsdetektivassistenten, die Verdachtsfälle in Kaufhäusern selbstständig ermittelten und verfolgten. Dabei mussten sie Problemsituationen selbst erkennen und abschätzen, ob ein Einschreiten notwendig war oder nicht. Ihre Arbeit war auch davon geprägt, dass Verdächtige angehalten, gestohlene Waren sichergestellt und Niederschriften über Vorfälle angefertigt werden mussten. Weiters mussten sie Videoaufzeichnungen prüfen und mit Behörden zusammenarbeiten. Erforderlich waren für ihre Tätigkeit eine Einschulung, soziale Fähigkeiten und Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen.