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Selbstberechnungsabgabe: Festsetzung nach Fehler bei Erschwerniszulage

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6587/16/2018 Heft 6587 v. 22.2.2018

BAO: § 201, § 202

EStG: § 79 Abs 1

Die Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe kann gemäß § 201 Abs 2 Z 3 BAO dann erfolgen, wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist und (bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO) die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden.

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