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Beweispflicht in Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6587/10/2018 Heft 6587 v. 22.2.2018

ASGG: § 54 Abs 1

OLG Wien 25. 10. 2017, 10 Ra 7/17y

Gemäß § 54 Abs 1 ASGG können in Arbeitsrechtssachen die parteifähigen Organe der Arbeitnehmerschaft (insbesondere Betriebsräte) im Rahmen ihres Wirkungsbereiches sowie der jeweilige Arbeitgeber auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen, die mindestens drei Arbeitnehmer ihres Betriebes oder Unternehmens betreffen, klagen oder geklagt werden.

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