IESG: § 3 Abs 3
OGH 30. 5. 2017, 8 ObS 4/17x
Das Dienstverhältnis des Klägers war ursprünglich bis 28. 2. 2015 befristet, endet aber vorzeitig durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt für die fiktive Kündigungsfrist von sechs Wochen wurden von der IEF-Service GmbH anerkannt und beglichen. Soweit der Kläger aber auch Insolvenz-Entgelt für den Zeitraum nach Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist bis zum geplanten Ende des Dienstverhältnisses begehrt (hier: Oktober 2013 bis Februar 2015), hatte er weder vor der IEF-Service GmbH noch vor den Gerichten Erfolg: