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Strittige Arbeitgebereigenschaft

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6586/8/2018 Heft 6586 v. 15.2.2018

ABGB: § 863, § 914, § 1151

OLG Linz 25. 10. 2017, 12 Ra 61/17b

Das Charakteristikum der Arbeitskräfteüberlassung liegt in der Erbringung der Arbeitsleistung durch die überlassene Arbeitskraft nicht im Betrieb des Arbeitgebers - nämlich des Überlassers -, sondern in jenem des Beschäftigers. Schon diese Definition erfordert jedoch als ersten Schritt die Feststellung, wer Arbeitgeber der (überlassenen) Arbeitskraft ist.

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