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Meldefristen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6586/3/2018 Heft 6586 v. 15.2.2018

Bis spätestens 28. 2. 2018 sind die Lohnzettel Finanz/SV für alle am Ende des Kalenderjahres 2017 beschäftigten Dienstnehmer (auch für geringfügig Beschäftigte) via ELDA zu übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist, da sie der Einkommensteuerpflicht unterliegen, anstelle des Formulars L 16 das Formular E 18 zu verwenden (Mitteilung nach § 109a EStG), zusätzlich sind die sv-rechtlichen Daten (Beitragsgrundlage, BV-Beitrag etc) mit dem Formular L 16 zu melden. Ebenfalls bis spätestens Ende Februar ist die Schwerarbeitsmeldung 2017 zu erstatten.

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