Der SWÖ-KV (vormals BAGS-KV) ist mittlerweile zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der Sozialwirtschaft, sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender und rehabilitierender Art aufgrund der Satzung. Die 11. Auflage 2017 enthält den SWÖ-KV und die Satzung in der aktuellen Fassung. Gerade die Satzungserklärungen sind ein wesentlicher Schritt, um die Arbeitsbedingungen in den sozialen Unternehmen einheitlich zu gestalten.