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EuGH-GA: Bindungswirkung von Dokumenten ausländischer SV-Träger

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6585/14/2018 Heft 6585 v. 8.2.2018

VO (EG) 987/2009 : Art 5 Abs 1

VO (EG) 883/2004 : Art 12 Abs 1

Gemäß Art 5 VO (EG) 987/2009 sind bestimmte Dokumente von Sozialversicherungsträgern eines EU-Mitgliedstaates für die SV-Träger anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich verbindlich (hier: vom ungarischen SV-Träger ausgestellte A1-Dokumente betreffend die SV-Pflicht in Ungarn von ungarischen Arbeitnehmern, die nach Österrreich entsendet wurden). Die Bindungswirkung solcher Dokumente besteht nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH auch in einem Verfahren vor einem Gericht iSd Art 267 AEUV, solange das Dokument nicht widerrufen oder für ungültig erklärt wird, und auch dann, wenn das Dokument erst nach dem Anschluss des betreffenden Arbeitnehmers an das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats ausgestellt wurde (in einem solchen Fall kann das Dokument auch rückwirkend gelten).

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