Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 tritt am 25. 5. 2018 in Kraft und bringt für Unternehmen auch im personalistischen Fachgebiet einiges an Herausforderungen mit sich. Ein bisher wenig behandeltes Thema ist, welche Auswirkungen sich auf das sehr weit verbreitete Instrument "Mitarbeiterbefragung" ergeben. Mein Fazit: Haben Sie bisher Ihre Mitarbeiterbefragungen sorgsam durchgeführt und DSG 2000-konform geplant, ergeben sich wenige massive Veränderungen, wohl aber werden gewisse formale Aspekte wichtiger als früher.