Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel werden derzeit durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geschützt, das 1970 unterzeichnet wurde (BGBl 1971/85 idF BGBl III 2008/31). Dieses Abkommen ist veraltet und entspricht nicht mehr dem neuesten OECD-Standard, weshalb der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich schien - auch um den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu dieser Region zu stärken. Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 2003), dh soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Vertragsstaaten vereinbar ist. Das Abkommen tritt mit 1. 3. 2018 in Kraft. (BGBl III 2018/8)