ABGB: § 896, § 1302
GmbHG: § 25
Die Geschäftsführer sind der GmbH gegenüber verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzu-
ABGB: § 896, § 1302
GmbHG: § 25
Die Geschäftsführer sind der GmbH gegenüber verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzu-