Die versicherungsrechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses als echter Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag kann in vielen Fällen für Dienstgeber herausfordernd sein. In einem aktuellen Beitrag in ihrem Dienstgeberportal gibt die NÖGKK einen kurzen Überblick, was genau unter einem freien Dienstvertrag zu verstehen ist. ( Quelle: NÖDIS Nr 1/Jänner 2018)