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Lehrlingsentschädigung in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6584/3/2018 Heft 6584 v. 1.2.2018

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2018 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 528,10, im 2. Lehrjahr € 754,40 und im 3. Lehrjahr € 1.056,10 monatlich. (BGBl II 2018/16)

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