Das ASG Wien richtet an den EuGH die Vorlagefrage, ob Verfahren, die die Geltendmachung von Ansprüchen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) auf Zuschläge gegen Arbeitgeber aus Anlass der Entsendung oder Überlassung von Arbeitnehmern nach Österreich oder gegen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Österreichs aus Anlass der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich zum Gegenstand haben, "Zivil- und Handelssachen" sind, in denen die Verordnung (EU) 1215/2012 [über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen] anzuwenden ist (beim EuGH seit 3. 10. 2017 anhängig zu C-579/17 , Gradbeništvo Korana).