EStG idF BGBl I 2012/22: § 20 Abs 2
EStG idF BGBl I 2012/112: § 30 Abs 7
Die Einschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Grundstücksveräußerungen auf Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung ist nicht verfassungswidrig, da - aufgrund einer verfassungskonformen Interpretation - unter den in § 30 Abs 7 EStG idF BGBl I 2012/112 angeführten "Einkünften aus Vermietung und Verpachtung" nur solche zu verstehen sind, die unter § 28 Abs 1 Z 1 EStG fallen.