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Änderung des AlVG - BGBl

Neue VorschriftenSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6576/19/2017 Heft 6576 v. 30.11.2017

BGBl I 2017/157, ausgegeben am 13. 11. 2017

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Notstandshilfe: Anrechnung des Partnereinkommens

Notstandshilfe gebührt nur, wenn die arbeitslose Person der Vermittlung zur Verfügung steht und sich in Notlage befindet. Bei der Beurteilung der Notlage sind nach geltender Rechtslage derzeit die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des (der) Arbeitslosen selbst sowie des (der) mit dem (der) Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Ehegattin, eingetragenen Partners, eingetragenen Partnerin, Lebensgefährten oder Lebensgefährtin zu berücksichtigen, soweit es bestimmte Freigrenzen übersteigt (§ 36 Abs 2 und Abs 3 AlVG).

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