EStG: § 15 Abs 2
VO BGBl II 2001/416: § 4 Abs 2
Bei unbestrittener privater Verwendung eines Firmen-Pkw hängt der Ansatz des halben Sachbezugswertes vom Nachweis ab, dass die monatliche Fahrtstrecke für private Fahrten im Jahr nicht mehr als 500 km beträgt. Das Gesetz kennt hierzu keine Einschränkung der Beweismittel; die Nachweisführung kann daher nicht nur mit einem Fahrtenbuch erfolgen.