EStG: § 16 Abs 1
Kosten für ein Navigationsgerät für das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeug können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn das Navigationsgerät für die Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist. Die Kosten sind dabei - entsprechend der beruflichen und privaten Nutzung - aufzuteilen.