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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6573/3/2017 Heft 6573 v. 9.11.2017

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurden die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2017 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 505,00, im 2. Lehrjahr € 645,70 und im 3. Lehrjahr € 907,20. (BGBl II 2017/284)

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