Mit der jüngsten Novellierung des KBGG ist es zu tiefgreifenden Veränderungen beim Bezug des KBGG gekommen. Die bisherigen vier Pauschalvarianten wurden in ein Kinderbetreuungsgeldkonto übergeführt, auf dem für alle Eltern derselbe Betrag zur Verfügung steht. Der Bezug des Mehrlingszuschlages bei Mehrlingsgeburten sowie der Bezug des neu eingeführten Partnerschaftsbonus führen zu einer Erhöhung des grundsätzlichen Höchstbetrages. Neben den Änderungen im KBGG tritt per 1. März 2017 auch ein neues Familienzeitbonusgesetz in Kraft, welches das "Papamonat" mit Leben erfüllt. So können Väter künftig innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von 28 bis 31 Tagen unterbrechen und während dieses Zeitraumes den Familienzeitbonus beziehen.