Seit 2009 orientiert sich die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug an den Richtwertmietzinsen, die (grundsätzlich) alle zwei Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Die letzte geplante Anpassung mit 1. 4. 2016, die zu einer Änderung der Sachbezugsbewertung für Dienstwohnungen ab 2017 geführt hätte, wurde jedoch durch das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (BGBl I 2016/12) um ein Jahr auf 1. 4. 2017 verschoben.