BSchEG: § 1 Abs 1
VwGH 7. 9. 2017, Ro 2014/08/0029
Im Zuge eines Verfahrens wegen Nachverrechnung von Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsbeiträgen war als Vorfrage zu klären, ob der Betrieb des betreffenden Dienstgebers überhaupt in den Anwendungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) fällt: