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Meldeverstoß: Herabsetzung der Geldstrafe erfordert Herabsetzung auch der Ersatzfreiheitsstrafe

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6572/13/2017 Heft 6572 v. 3.11.2017

ASVG: § 111 Abs 2

VwGH 23. 6. 2017, Ra 2016/08/0141

Eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 Abs 1 ASVG (hier: unterlassene Anmeldung eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt) ist von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung zu bestrafen, und zwar

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