KBGG: § 2 Abs 1 Z 5
AEUV: Art 20
Für den Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich erforderlich, dass sich der Elternteil und das Kind nach § 8 und § 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Auch wenn einer Drittstaatsangehörigen, deren Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und die mit dem Kind und dessen Vater in Österreich wohnt, im maßgeblichen Zeitraum ein Aufenthaltstitel fehlt, verfügt sie über ein von der Unionsbürger-