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Arbeitskonflikte außergerichtlich regeln

Thema - Human ResourcesDr. Elvira Hauska/Mag. Andreas FreundorferARD 6571/5/2017 Heft 6571 v. 27.10.2017

Der überwiegende Teil von Geschäftsfällen im Arbeitsleben wird im Einvernehmen gestaltet. Dennoch kommt es vor, dass Meinungen über vereinbarte Leistungen und Gegenleistungen so stark auseinanderdriften, dass die Regelung allein durch die Konfliktparteien nicht mehr möglich ist. Nach wie vor ist die Folge von Uneinigkeiten oft eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder eine Klage vor Gericht. Außergerichtliche Varianten der Konfliktregelung haben zwar durch die gesetzliche Verankerung des Tätigkeitsfeldes des Mediators eine Aufwertung ihres rechtlichen Stellenwertes erhalten, sind aber noch eher selten als Standardprozedere verankert - obwohl sie in spezifischen Fällen rascher und kostengünstiger zu Einigungen führen können.

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