Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen werfen einige Fragestellungen auf, beispielsweise, ob ein dabei auftretender Unfall als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Die praktische Relevanz dieser Themen zeigt sich insbesondere bei Betriebsfeiern, da diese den "Prototyp" einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung bilden.