Im Nationalrat kam es am 12. 10. 2017 noch zu weiteren Beschlüssen betreffend das Arbeits- und Sozialrecht. So wurde etwa eine Novelle zum IESG und zum BAG beschlossen, wonach künftig Internatskosten für Berufsschüler von Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden. Die Abgeordneten haben sich kurzfristig außerdem auf die Abschaffung der Auflösungsabgabe für Kündigungen ab 2020 verständigt. Im AlVG kommt es zur Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe. Nach Veröffentlichung dieser und weiterer Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt werden wir ausführlich darüber berichten.