DBA Deutschland: Art 17
EAS-Auskunft des BMF 5. 9. 2017, BMF-010221/0169-VI/8/2017; EAS 3381
Obliegt dem künstlerischen Leiter "nur" die Konzeption von Programm und Publikationen, Auswahl der Künstler etc, kommt die DBA-Verteilungsnorm für "Künstler" auch dann nicht zur Anwendung, wenn er zur Repräsentation oder bei Moderationen medial auftritt.