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Notstandshilfe: Bindung an Einkommensteuerbescheid bei Beurteilung der Notlage

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6569/9/2017 Heft 6569 v. 12.10.2017

AlVG: § 25, § 33, § 36a

VwGH 7. 8. 2017, Ra 2016/08/0140

Nach § 33 Abs 2 AlVG ist Voraussetzung für die Gewährung der Notstandshilfe ua, dass sich der Arbeitslose in Notlage befindet. Nach § 2 Abs 1 Notstandshilfeverordnung liegt Notlage vor, wenn das Einkommen des Arbeitslosen und das seines Ehepartners bzw seiner Lebensgefährtin zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse des Arbeitslosen nicht ausreicht.

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