Für alle Dienstnehmer, die bei der WGKK versichert und in einem der Wirtschaftskammer Wien zugehörigen Betrieb ausschließlich oder teilweise als Lenker von Taxis beschäftigt sind, werden erstmals ab 1. 10. 2017 für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder Pauschalbeträge festgesetzt: Die monatliche Trinkgeldpauschale beläuft sich auf € 50,- und wird bei Teilzeitkräften aliquotiert. Für kurzfristig nur an einzelnen Tagen beschäftigte Lenker (Aushilfslenker, fallweise Beschäftigte) wurde pro Arbeitstag, ohne Rücksicht auf die Zahl der Arbeitsstunden, ein Betrag von € 2,- festgesetzt. Die Trinkgeldpauschalen sind auch für Zeiten, in denen der Dienstnehmer nicht im Betrieb anwesend war (zB Krankheit oder Urlaub), anzuwenden. (Amtliche Verlautbarung Nr 126/2017; abrufbar unter www.ris.bka.gv.at/Avsv ).