vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einstellung der Firmenpension wegen hetzerischen Facebook-Postings

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6568/8/2017 Heft 6568 v. 5.10.2017

ABGB: § 863

Ein einmaliger, strafrechtlich nicht geahndeter hetzerischer Kommentar eines ehemaligen Arbeitnehmers gegen Flüchtlinge auf Facebook unter Anführung seiner ehemaligen Stellung beim namentlich genannten Arbeitgeber rechtfertigt bei Fehlen eines Widerrufvorbehalts und einer Treuepflichtklausel im Pensionsvertrag noch nicht die Einstellung der Betriebspension.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte