Mit BGBl II 2017/258 wurde die Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Bereich Bauwirtschaft ab 22. 9. 2017 auch auf Gleitbauarbeiten (zB bei der Neuerrichtung von Silos) ausgedehnt, die aus bautechnischen Gründen einen kontinuierlichen Arbeitsablauf von mehr als 152 Stunden erfordern (Abschnitt V Z 4 der Anlage zur ARG-VO).