UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a
EStG: § 20 Abs 1 Z 1
Vermietet der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Wohnung an ebendiese Kapitalgesellschaft, die diese Wohnung wiederum ihrem Geschäftsführer (= Vermieter) als Dienstwohnung zur Verfügung stellt, so handelt es sich bei den Aufwendungen des Vermieters für die Wohnungssanierung um keine Kosten privater Lebensführung, bei denen ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen wäre.