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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2018

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6566/2/2017 Heft 6566 v. 21.9.2017

Wenn eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die monatlichen Regelbedarfsätze anzuwenden. Diese werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2018 heranzuziehen:

Altersgruppe 0 - 3 Jahre: € 204,-

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