ASVG: § 255
OGH 13. 6. 2017, 10 ObS 59/17z
Der 1971 geborene Kläger schloss 1992 in Deutschland eine Lehre als Brauer und Mälzer (heutige Bezeichnung: "Brau- und Getränketechniker") ab. Aufgrund seiner medizinischen Leistungseinschränkungen kann er diesen Beruf nicht mehr ausüben. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der Vorinstanzen, eine Verweisung des Klägers auf die Tätigkeit eines Qualitätsprüfers in der Lebensmittelkontrolle (in der Getränkeindustrie) erhalte den Berufsschutz und sei daher zulässig, sodass kein Anspruch auf Gewährung einer Invaliditätspension bestehe: