ASVG: § 113 Abs 4
BVwG 1. 8. 2017, G305 2160893-1
Im vorliegenden Fall hat der Dienstgeber am 9. 1. 2017 versucht, den Lohnzettel und die Beitragsnachweise für einen bestimmten Dienstnehmer ins ELDA-System der Gebietskrankenkasse zu stellen. Da jedoch die Angabe der Sozialversicherungsnummer des Dienstnehmers fehlte, konnten der Lohnzettel und die Beitragsnachweise nicht ins ELDA-System übernommen werden. Nach dem erfolglos gebliebenen Übermittlungsversuch erstellte das ELDA-System noch am selben Tag automatisch ein "Protokoll der erhaltenen Meldung" ("Eingaben prüfen! Siehe Fehlerprotokoll") und ein "Fehlerprotokoll" ("Versicherungsnummer ungültig ... Die Meldung wird nicht weitergeleitet! Nochmalige Übermittlung mit korrekten Angaben notwendig. Bitte beachten Sie die Meldefrist!").