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Abfertigungsberechnung bei dauerhafter Reduktion der Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6564/11/2017 Heft 6564 v. 7.9.2017

AngG: § 23

Hat ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen rund fünf Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses einvernehmlich mit dem Arbeitgeber - und unbefristet - auf 15 Wochenstunden herabgesetzt, ist der Berechnung des Abfertigungsanspruchs nur das zuletzt bezogene Teilzeitentgelt zugrunde zu legen.

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